Samstag, 24. Januar 2009
 
Geordnetes Fremdenrecht vor Recht auf geordnetes Familienleben PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Ehe ohne Grenzen   
Dienstag, 4. Dezember 2007

Acht Jahre Beziehung sind für die Behörden "lediglich geringe familiäre Bindung". Der Ehemann einer Österreicherin soll ausgewiesen werden, obwohl er die Familie erhält. Die Auswüchse des Fremdenrechts und seine immer wieder zynische Anwendung durch Beamte signalisieren Handlungsbedarf für die Politik.



Seit acht Jahren sind Frau A. und Herr A. nun ein Paar. Anfang 2004 heirateten die beiden. Herr A. arbeitet seitdem durchgehend, schwer und das 40 Stunden die Woche, außerdem ist Herr A. Stiefvater von drei Kindern aus erster Ehe von Frau A.

Familienleben versus öffentliches Interesse

 Frau A. ist Österreicherin, ihr Ehemann wurde in Afrika geboren - ein sogenannter Drittstaatsangehöriger.

Also stellte Herr A. vor drei Jahren und acht Monaten einen rechtmäßigen Niederlassungsantrag damals noch bei der zuständigen Fremdenpolizei. Diese tat exakt ein Jahr neun Monate und zwei Tage lang - nichts. Auf mehrmalige Anfragen des Paares hieß es: "in Bearbeitung". Dann trat mit 1.1.2006 ein neues Niederlassungsgesetz ohne Übergangsregelungen in Kraft und der Akt wurde zur MA 35 weitergeleitet.

Nach drei Jahren, sechs Monaten und 29 Tagen Bearbeitungszeit bekam Herr A. mitgeteilt, dass "die Erteilung des Aufenthaltstitels den öffentlichen Interessen widerstreiten würde". Außerdem wird Herrn A. mitgeteilt, dass er - illegalisiert durch das Niederlassungsgesetz - die öffentliche Ordnung gefährde. Es lägen in seinem Fall keine humanitären Gründe vor, die einen Antrag aus dem Inland rechtfertigen würden. Das BMI meint: "...,dass ein weiters Eingehen auf Ihre persönlichen Verhältnisse, auch im Hinblick auf Art.8.MRK, entbehrlich ist ". Er müsse nun in sein Heimatland fahren und dort erneut einen Antrag auf Niederlassung stellen.

Dazu ist zu sagen, dass Herr A. mit seinem Einkommen der Familienerhalter ist, seine Frau niemals das erforderliche Einkommen von 1122 Euro netto (+Miete + 76 Euro pro Kind) aufbringen kann und Herr A. somit nie wieder nach Österreich zurückkommen könnte.

Ausweisung und drohende Abschiebung

Auch die Fremdenpolizei hält das öffentliche Interesse hoch und meint, die Auswirkungen einer Abschiebung auf die Familie wiegen weitaus nicht so schwer wie z.B. "die Wahrung eines geordneten Fremdenwesens". Herrn A. wird "die "Anwendung von Zwangsmassnahmen" angedroht insbesondere die Verhängung von Schubhaft und Abschiebung.  

Eine achtjährige Beziehung, davon vierjähriges Eheleben inkl. Stiefelternschaft bezeichnet die Fremdenpolizei übrigens als "lediglich geringe familiäre Bindung".

Kein Einzellfall

Ehe ohne Grenzen muss feststellen, dass Österreich offensichtlich kein Interesse an schwer arbeitenden Leuten hat und achtjähriges Familienleben hier komplett ignoriert wird. Außerdem müssen wir wieder erkennen, dass hier die Rechte von ÖsterreicherInnen und österreichschen Kindern mit Füssen getreten werden.

"Alleine die Bearbeitungsdauer von über dreieinhalb Jahren ist unglaublich", so Angela Magenheimer, die Sprecherin von Ehe ohne Grenzen "und leider kein Einzelfall." In den letzten Wochen häufen sich die Ausweisungen bei schon lange verheirateten PartnerInnen von ÖsterreicherInnen

  "Wir fragen uns, wie es denn hier um den humanitären Spielraum steht, der von Seiten des BMI doch immer hochgehalten wird ".

Der Staat hat Menschen illegalisiert und gibt ihnen nun die Schuld für ihren illegalen Aufenthalt und mehr noch, er wirft ihnen "negative Beispielwirkung für andere Fremde" vor. "Ist Herr A. durch Erwerbstätigkeit und aufrechtes Familienleben ein negatives Beispiel?", fragt sich die Sprecherin von Ehe ohne Grenzen.

Sollte es nun zur Abschiebung kommen wird Frau A. zur Alleinerzieherin und Österreich verliert in Herrn A. einen Steuerzahler.  

 

< zurück   weiter >